Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten in Beweis- und Streitverfahren werden erstattet für alle

Amtsgerichte
Landgerichte,
Oberlandesgerichte
 
In mehr als 200  bearbeiteten Gutachten haben
sich die Gerichte und Verfahrensparteien von

  • Systematik,
  • Sachlichkeit
  • Sachkunde
  • Nachvollziehbarkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Anschaulichkeit

der Ausarbeitung überzeugen können.
 
Dabei werden die Gutachten im
gegebenen Zeitrahmen bearbeitet.
 
Neben der Sachkunde zur Analyse
von Mängeln- und Schäden an
Gebäuden vom Keller bis zum Dach
bestehen vertiefte Kenntnisse im Gebiet

Bauphysik (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz)
Gebäudeabdichtung, Dränanlagen
Feuchteschäden, Schimmelpilzschäden
Mängel und Schäden an Holzbauten
Architektenplanung und Baukonstruktion